Die Zauberin von Lensahn & ihr letzter Weg

Es sind diese besonderen Momente bei der nächtlichen Recherche, wenn der flimmernde Bildschirm das einzige Licht im Raum ist. Man blättert virtuell durch die Jahrhunderte, Seite um Seite voller Namen und Daten. Doch manchmal stolpert das Auge, und der Atem stockt.

So erging es mir neulich bei einem Eintrag aus Ostholstein. Es sind Zeilen, die mich innehalten lassen und eine leise Gänsehaut verursachen. War die Frau schuldig? War sie ein Opfer ihrer Zeit? Solche Funde berühren mich heimlich, denn hinter der krakeligen Tinte verbirgt sich ein Mensch aus Fleisch und Blut, dessen Geschichte im Dunkeln liegt.

Lensahn 1674: Ein Eintrag voller Schwere

Wir begeben uns zurück in das Jahr 1674, in den kleinen Ort Lensahn. Unsere Vorfahren waren damals tief verwurzelt im alten Glauben. Die Welt war für sie durchdrungen von Kräften, die sie nicht immer verstanden. Was heute erklärbar scheint, konnte damals schnell als Wirken übersinnlicher Mächte – oder gar des Teufels – gedeutet werden.

Der Eintrag im Kirchenbuch, den ich fand, lautet:

  • 16. Oktober: „…ist eine Zauberein, welche aus dem Gartzer Gut verwiesen in Damlos, bei Otto Flamm, an ihren Sünden gestorben.“

  • 23. Oktober: „…auf der Feldscheide begraben.“

  • Der Nachsatz: „Ach Gott bekehre uns!“

⏳ Sieben Tage im Schatten: Ein stummes Rätsel

Ein Detail sticht bei genauerer Betrachtung sofort ins Auge: Zwischen ihrem Tod am 16. Oktober und dem Begräbnis am 23. Oktober liegen volle sieben Tage. Für das Jahr 1674 ist das eine halbe Ewigkeit. Normalerweise bestattete man die Toten aus hygienischen Gründen binnen zwei, drei Tagen.

Warum musste sie so lange warten? Die Gründe liegen tief im damaligen Brauchtum und der sozialen Härte jener Zeit verborgen:

  • Die „unehrliche“ Leiche: Da sie als „Zauberin“ gebrandmarkt war, galt sie als unehrlich. Nachbarn und Gilden weigerten sich oft, den Sarg einer solchen Person zu tragen, um ihre eigene Ehre nicht zu beschmutzen. Man musste auf den Abdecker (Schinder) warten – den einzigen, der sie berühren durfte.

  • Die Angst vor der Rückkehr: Im Volkswissen hielt sich hartnäckig die Furcht, dass Menschen, die „böse“ starben, keine Ruhe finden. Vielleicht zögerte man aus Angst vor einer Wiedergängerin.

  • Streit um den Platz: Da sie vom Gut verwiesen war, wollte sie vermutlich niemand auf seinem Boden haben. Es brauchte Zeit, bis entschieden war, wohin mit ihr.

Ausgestoßen & Verscharrt: Das Grab an der Grenze

Leider verrät das Buch nicht, was der Frau genau vorgeworfen wurde oder wie sie zu Tode kam – dafür müsste man tief in die Gerichtsarchive jener Zeit eintauchen. Doch der Eintrag selbst verrät uns viel über das damalige Brauchtum und den Umgang mit jenen, die aus der Gemeinschaft fielen.

Der pastorale Ausruf „Ach Gott bekehre uns!“ diente oft als moralische Mahnung und Ausdruck des Schreckens. Doch besonders der Ort der Bestattung spricht Bände:

  • Die Feldscheide: Sie wurde nicht in geweihtem Boden auf dem Kirchhof beigesetzt, sondern draußen, an der Grenze zwischen den Feldern.

  • Der Bannkreis: Das Begräbnis an Feldgrenzen oder Wegkreuzungen war gängige Praxis für Verurteilte, Selbstmörder oder eben vermeintliche Hexen.

  • Die Symbolik: Man glaubte, den Geist so bannen zu können, damit er keine Ruhe findet oder nicht zurückkehrt. Es war der letzte Akt der Ausgrenzung.

Für mich bleibt beim Lesen ein Gefühl der Melancholie. Ein Leben, abgestempelt als „Sünde“, verscharrt im Niemandsland. Und doch haben wir sie heute, Jahrhunderte später, für einen Moment dem Vergessen entrissen.